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Italienische Staatsbürger, die ihren Wohnsitz
ins Ausland verlegen, werden nicht aus ihrem Gemeindeamt „gelöscht".
Sie bleiben nicht im Einwohnerverzeichnis (A.P.R.) eingetragen,
sind jedoch im besonderen Verzeichnis der im Ausland wohnhaften
Italiener (A.I.R.E.) aufgeführt, das Teil des Verzeichnisses
italienischer Staatsbürger ist. Auf jeden Fall bleiben sie mit
ihrer Ursprungsstadt oder ihrer Ursprungsortschaft verbunden und
bewahren die wichtigsten, allen wohnhaften italienischen
Staatsbürger gesetzlich zustehenden Rechte.
Das Verzeichnis der im Ausland wohnhaften
italienischen Staatsbürger wird in allen italienischen
Gemeinden geführt.
Die Eintragung in das A.I.R.E. erfolgt:
- Durch Verlegung des Wohnsitzes von einer
italienischen Gemeinde ins Ausland.
- Durch Überwechseln vom A.I.R.E. einer anderen
Gemeinde (dies geschieht, wenn der Betreffende einen
entsprechenden Antrag stellt, da Mitglieder seiner Familie
bereits im A.I.R.E. oder im Einwohnerverzeichnis der in der
Gemeinde, bei der die Eintragung beantragt wird, wohnhaften
Bevölkerung eingetragen sind).
- Nach der Eintragung durch das zuständige
italienische Konsulats der Geburtsurkunde der italienischen im
Ausland geborenen Staatsbürger.
- Durch Erwerb der italienischen
Staatsbürgerschaft von Seiten einer im Ausland wohnhaften
Person.
Folgende Personen können nicht in das
A.I.R.E. eingetragen werden:
- Staatsbürger, die sich nicht mehr als zwölf
Monate im Ausland aufhalten.
- Staatsbürger, die sich zur Ausführung von
saisonbedingter Beschäftigung im Ausland aufhalten.
- Im Ausland bedienstete Beamte und die Personen,
die mit ihnen zusammenleben.
Die Streichung aus dem A.I.R.E. erfolgt:
- Wenn der Betreffende wieder nach Italien
zurückkehrt.
- Wenn der Betreffende nicht auffindbar ist (in
diesem Fall können gestrichene Staatsbürger jedoch jederzeit
den Antrag bei der Gemeinde stellen, erneut in das A.I.R.E. und
die Wählerliste aufgenommen zu werden. Um dies zu erreichen,
müssen sie ihre Daten und ihren Wohnort angeben).
- Wenn der Betreffende die italienische
Staatsbürgerschaft verliert.
Das A.I.R.E. und die Einwohnerverzeichnisse in
den italienischen Konsulaten.
Das Verzeichnis der Italiener im Ausland steht
in Verbindung mit den gesetzlich vorgesehenen und in allen
Konsulaten geführten Listen der italienischen Staatsbürger,
die im Bezirk des Konsulats wohnhaft sind. Um die von den
Konsulaten gebotenen Dienste in Anspruch nehmen zu können, muss
der italienische Staatsbürger im Ausland in diesen Listen
eingetragen sein.
Das Gesetz Nr. 470 vom 27. Oktober 1988,
geändert durch das Gesetz Nr. 104 vom 27. Mai 2002, enthält
folgende Bestimmungen:
- Staatsbürger, die ihren Wohnort von einer
italienischen Gemeinde ins Ausland verlegen, müssen dies dem
zuständigen italienischen Konsulat innerhalb von neunzig Tagen
nach der Immigration in das ausländische Land mitteilen.
- Italienische, im Ausland wohnhafte
Staatsbürger, die ihren Wohnsitz oder ihr Domizil ändern,
müssen dies innerhalb von neunzig Tagen dem Konsulat mitteilen,
in dessen Bezirk sich das neue Domizil oder der neue Wohnsitz
befinden.
- Die Erklärungen müssen ebenfalls Angaben zu
den Familienmitgliedern enthalten, die gemeinsam mit dem
Erklärenden im Ausland wohnhaft sind.
- Eine Kopie der Erklärung wird vom Konsulat an
die zuständige italienische Gemeinde gesendet, die die
Eintragung im A.I.R.E. vornimmt.
Anmerkung: Staatsbürger, die ins Ausland
auswandern, können sich auch direkt ins A.I.R.E ihrer
italienischen Gemeinde eintragen lassen, wenn sie die Änderung
des Wohnsitzes anzeigen.
Die Eintragung ins A.I.R.E. ist Recht-Pflicht
aller italienischen Staatsbürger, die langfristig im Ausland
leben und ihre Aktualisierung hängt in erster Linie von ihnen
ab. Wir empfehlen daher den Staatsbürgern Folgendes:
- Beim zuständigen Konsulat prüfen, dass ihr
Name und der ihrer Familienmitglieder in den Listen des
Konsulats eingetragen ist.
- Dem Konsulat unverzüglich mit den
entsprechenden Bescheinigungen alle Änderungen des
Familienstands innerhalb des Familie mitteilen (Geburten,
Heiraten, Scheidungen, Todesfälle).
- Bei Wechseln von Wohnsitz oder Domizil ist dem
Konsulat die Änderung der Anschrift mitzuteilen.
Nur so können die Staatsbürger Gewissheit
haben, dass ihre Situation und die ihrer Familie deutlich und
auf dem neuesten Stand sowohl im Konsulat verzeichnet als auch
in den Verzeichnissen ihrer Gemeinde in Italien enthalten ist.
Wir wissen, dass Emigranten manchmal
befürchten, die Eintragung ins A.I.R.E. könne Probleme,
Pflichten oder Auflagen mit sich führen; dies ist falsch. Die
Eintragung bietet nur Vorteile. Zum Beispiel:
- gewährleistet sie die Eintragung in die
Wählerlisten und ermöglicht daher die Ausübung der
politischen Rechte (Stimmabgabe bei den Landeswahlen, den
Kommunalwahlen und den Regionalwahlen, Stimmabgabe und
Kandidatur bei den Vertretungsorganisationen der Italiener im
Ausland).
- Staatsbürger im Ausland können jederzeit,
ebenso wie alle anderen Staatsbürger, alle für
unterschiedliche Bedürfnisse erforderlichen
Gemeindebescheinigungen erhalten, zum Beispiel den
Personalausweis, die Bescheinigung über die Zusammensetzung der
Familie, die Staatsbürgerschaftsbescheinigung **, die
Wohnsitzbescheinigung, usw.
(** Es ist
jedoch zu berücksichtigen, dass der Besitz der italienischen
Staatsbürgerschaft vom Bürgermeister der Gemeinde, in der die
Eintragung im A.I.R.E. vorliegt, nur bis zu dem Zeitpunkt
bescheinigt werden kann, in dem der Betreffende in das
Einwohnerverzeichnis eingetragen ist. Für den nachfolgenden
Zeitraum kann dies einzig und allein von der für den Bezirk
zuständigen diplomatischen Behörde oder dem Konsulat
vorgenommen werden).
- Die Bescheinigung der Eintragung in das
A.I.R.E. ist ebenfalls unbedingt erforderlich, um einige
Vorteile, die eigens für Emigranten von Gesetzen des Staates,
der Region oder der Provinz vorgesehen sind, in Anspruch nehmen
zu können. Zum Beispiel: Italienische emigrierte Staatsbürger,
die vorübergehend nach Italien zurückkehren, können einen
Krankenschein beantragen; in der Autonomen Provinz Trient
können im A.I.R.E. eingetragene Staatsbürger an
Ausschreibungen für die Zuweisung von Sozialwohnungen
teilnehmen, sind den wohnhaften Staatsbürgern in Bezug auf die
Zahlung von städtischen Auflagen gleichgestellt und können
anlässlich der Wahlen des Landesrats (alle 5 Jahre) einen
bemerkenswerten Zuschuss zu den Reisekosten erhalten.
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