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  PROVINCIA AUTONOMA DI TRENTO  - Servizio Emigrazione e Solidarietà internazionale
  Guida pratica per i trentini all'estero
 







 

Indice Guida

A.I.R.E.
Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero
 (Verzeichnis der im Ausland wohnhaften Italiener)

 

Italienische Staatsbürger, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, werden nicht aus ihrem Gemeindeamt „gelöscht". Sie bleiben nicht im Einwohnerverzeichnis (A.P.R.) eingetragen, sind jedoch im besonderen Verzeichnis der im Ausland wohnhaften Italiener (A.I.R.E.) aufgeführt, das Teil des Verzeichnisses italienischer Staatsbürger ist. Auf jeden Fall bleiben sie mit ihrer Ursprungsstadt oder ihrer Ursprungsortschaft verbunden und bewahren die wichtigsten, allen wohnhaften italienischen Staatsbürger gesetzlich zustehenden Rechte.

Das Verzeichnis der im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürger wird in allen italienischen Gemeinden geführt.

Die Eintragung in das A.I.R.E. erfolgt:

  • Durch Verlegung des Wohnsitzes von einer italienischen Gemeinde ins Ausland.
  • Durch Überwechseln vom A.I.R.E. einer anderen Gemeinde (dies geschieht, wenn der Betreffende einen entsprechenden Antrag stellt, da Mitglieder seiner Familie bereits im A.I.R.E. oder im Einwohnerverzeichnis der in der Gemeinde, bei der die Eintragung beantragt wird, wohnhaften Bevölkerung eingetragen sind).
  • Nach der Eintragung durch das zuständige italienische Konsulats der Geburtsurkunde der italienischen im Ausland geborenen Staatsbürger.
  • Durch Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft von Seiten einer im Ausland wohnhaften Person.

 

Folgende Personen können nicht in das A.I.R.E. eingetragen werden:

  • Staatsbürger, die sich nicht mehr als zwölf Monate im Ausland aufhalten.
  • Staatsbürger, die sich zur Ausführung von saisonbedingter Beschäftigung im Ausland aufhalten.
  • Im Ausland bedienstete Beamte und die Personen, die mit ihnen zusammenleben.

 

Die Streichung aus dem A.I.R.E. erfolgt:

  • Wenn der Betreffende wieder nach Italien zurückkehrt.
  • Wenn der Betreffende nicht auffindbar ist (in diesem Fall können gestrichene Staatsbürger jedoch jederzeit den Antrag bei der Gemeinde stellen, erneut in das A.I.R.E. und die Wählerliste aufgenommen zu werden. Um dies zu erreichen, müssen sie ihre Daten und ihren Wohnort angeben).
  • Wenn der Betreffende die italienische Staatsbürgerschaft verliert.

 

Das A.I.R.E. und die Einwohnerverzeichnisse in den italienischen Konsulaten.

Das Verzeichnis der Italiener im Ausland steht in Verbindung mit den gesetzlich vorgesehenen und in allen Konsulaten geführten Listen der italienischen Staatsbürger, die im Bezirk des Konsulats wohnhaft sind. Um die von den Konsulaten gebotenen Dienste in Anspruch nehmen zu können, muss der italienische Staatsbürger im Ausland in diesen Listen eingetragen sein.

Das Gesetz Nr. 470 vom 27. Oktober 1988, geändert durch das Gesetz Nr. 104 vom 27. Mai 2002, enthält folgende Bestimmungen:

  • Staatsbürger, die ihren Wohnort von einer italienischen Gemeinde ins Ausland verlegen, müssen dies dem zuständigen italienischen Konsulat innerhalb von neunzig Tagen nach der Immigration in das ausländische Land mitteilen.
  • Italienische, im Ausland wohnhafte Staatsbürger, die ihren Wohnsitz oder ihr Domizil ändern, müssen dies innerhalb von neunzig Tagen dem Konsulat mitteilen, in dessen Bezirk sich das neue Domizil oder der neue Wohnsitz befinden.
  • Die Erklärungen müssen ebenfalls Angaben zu den Familienmitgliedern enthalten, die gemeinsam mit dem Erklärenden im Ausland wohnhaft sind.
  • Eine Kopie der Erklärung wird vom Konsulat an die zuständige italienische Gemeinde gesendet, die die Eintragung im A.I.R.E. vornimmt.

Anmerkung: Staatsbürger, die ins Ausland auswandern, können sich auch direkt ins A.I.R.E ihrer italienischen Gemeinde eintragen lassen, wenn sie die Änderung des Wohnsitzes anzeigen.

Die Eintragung ins A.I.R.E. ist Recht-Pflicht aller italienischen Staatsbürger, die langfristig im Ausland leben und ihre Aktualisierung hängt in erster Linie von ihnen ab. Wir empfehlen daher den Staatsbürgern Folgendes:

  • Beim zuständigen Konsulat prüfen, dass ihr Name und der ihrer Familienmitglieder in den Listen des Konsulats eingetragen ist.
  • Dem Konsulat unverzüglich mit den entsprechenden Bescheinigungen alle Änderungen des Familienstands innerhalb des Familie mitteilen (Geburten, Heiraten, Scheidungen, Todesfälle).
  • Bei Wechseln von Wohnsitz oder Domizil ist dem Konsulat die Änderung der Anschrift mitzuteilen.

Nur so können die Staatsbürger Gewissheit haben, dass ihre Situation und die ihrer Familie deutlich und auf dem neuesten Stand sowohl im Konsulat verzeichnet als auch in den Verzeichnissen ihrer Gemeinde in Italien enthalten ist.

Wir wissen, dass Emigranten manchmal befürchten, die Eintragung ins A.I.R.E. könne Probleme, Pflichten oder Auflagen mit sich führen; dies ist falsch. Die Eintragung bietet nur Vorteile. Zum Beispiel:

  • gewährleistet sie die Eintragung in die Wählerlisten und ermöglicht daher die Ausübung der politischen Rechte (Stimmabgabe bei den Landeswahlen, den Kommunalwahlen und den Regionalwahlen, Stimmabgabe und Kandidatur bei den Vertretungsorganisationen der Italiener im Ausland).
  • Staatsbürger im Ausland können jederzeit, ebenso wie alle anderen Staatsbürger, alle für unterschiedliche Bedürfnisse erforderlichen Gemeindebescheinigungen erhalten, zum Beispiel den Personalausweis, die Bescheinigung über die Zusammensetzung der Familie, die Staatsbürgerschaftsbescheinigung **, die Wohnsitzbescheinigung, usw. 

    (** Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft vom Bürgermeister der Gemeinde, in der die Eintragung im A.I.R.E. vorliegt, nur bis zu dem Zeitpunkt bescheinigt werden kann, in dem der Betreffende in das Einwohnerverzeichnis eingetragen ist. Für den nachfolgenden Zeitraum kann dies einzig und allein von der für den Bezirk zuständigen diplomatischen Behörde oder dem Konsulat vorgenommen werden).

  • Die Bescheinigung der Eintragung in das A.I.R.E. ist ebenfalls unbedingt erforderlich, um einige Vorteile, die eigens für Emigranten von Gesetzen des Staates, der Region oder der Provinz vorgesehen sind, in Anspruch nehmen zu können. Zum Beispiel: Italienische emigrierte Staatsbürger, die vorübergehend nach Italien zurückkehren, können einen Krankenschein beantragen; in der Autonomen Provinz Trient können im A.I.R.E. eingetragene Staatsbürger an Ausschreibungen für die Zuweisung von Sozialwohnungen teilnehmen, sind den wohnhaften Staatsbürgern in Bezug auf die Zahlung von städtischen Auflagen gleichgestellt und können anlässlich der Wahlen des Landesrats (alle 5 Jahre) einen bemerkenswerten Zuschuss zu den Reisekosten erhalten.
 

 

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