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Diese Information gilt
für Personen, die ihren Wohnsitz aus dem Ausland nach Italien verlegt
haben, und ist begrenzt auf die Anerkennung jener ausländischer
Schulabschlüsse, die den Abschlüssen der italienischen Grund- und
Mittelschule (Pflichtschule) sowie der Oberschule (in Italien
Voraussetzung für die Zulassung zur Universität) entsprechen.
Folgende Personen
können die Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses
beantragen:
- italienische Arbeitnehmer im Ausland
und deren Familienangehörigen;
italienische Staatsangehörige, die
die italienische Staatsangehörigkeit durch die Eheschließung
erworben haben;
italienische Staatsangehörige, die
die italienische Staatsangehörigkeit infolge ihrer Einbürgerung
erhalten haben.
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