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  PROVINCIA AUTONOMA DI TRENTO  - Servizio Emigrazione e Solidarietà internazionale
  Guida pratica per i trentini all'estero
 







 

Indice Guida

EINLEITUNG

 

Diese Information gilt für Personen, die ihren Wohnsitz aus dem Ausland nach Italien verlegt haben, und ist begrenzt auf die Anerkennung jener ausländischer Schulabschlüsse, die den Abschlüssen der italienischen Grund- und Mittelschule (Pflichtschule) sowie der Oberschule (in Italien Voraussetzung für die Zulassung zur Universität) entsprechen.

 

Folgende Personen können die Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses beantragen:

 

  • italienische Arbeitnehmer im Ausland und deren Familienangehörigen;
  • italienische Staatsangehörige, die die italienische Staatsangehörigkeit durch die Eheschließung erworben haben;
  • italienische Staatsangehörige, die die italienische Staatsangehörigkeit infolge ihrer Einbürgerung erhalten haben.

 

 

 

 

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