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DIE EINSCHREIBUNG AUS DEM AUSLAND KOMMENDER SCHÜLER AN ITALIENISCHEN SCHULEN

 

Aus dem Ausland kommende Schüler, sowohl italienische als auch ausländische Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die ausländische Schulen im Ausland besucht haben, können auch mitten im Schuljahr die Einschreibung an einer italienischen öffentlichen oder gesetzlich anerkannten Grund-, Mittel- oder Oberschule beantragen. Der Antrag auf Einschreibung ist direkt bei der gewählten Schule zu stellen; folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Nachweis über die Einschreibung und den Besuch der ausländischen Schule, mit italienischer Übersetzung, deren Übereinstimmung mit dem ausländischen Text von der Botschaft oder einem Konsulat bescheinigt ist;
  • Erklärung eines italienischen Konsulats, mit der die Entsprechung der im Ausland besuchten Klasse mit der italienischen Klasse bestätigt wird.

 

Das Lehrerkollegium entscheidet fallweise darüber, in welche Klasse der Schüler eingestuft wird; dabei werden die Vorkenntnisse in sämtlichen Fächern, die Voraussetzung für die Einstufung in die jeweilige Klasse sind, berücksichtigt. Die Vorkenntnisse können mit einer Prüfung überprüft werden.

 

 

 

 

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