Aus dem Ausland
kommende Schüler, sowohl italienische als auch ausländische
Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben und die ausländische Schulen im Ausland besucht haben,
können auch mitten im Schuljahr die Einschreibung an
einer italienischen öffentlichen oder gesetzlich anerkannten
Grund-, Mittel- oder Oberschule beantragen. Der Antrag auf
Einschreibung ist direkt bei der gewählten Schule zu stellen;
folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Nachweis über die
Einschreibung und den Besuch der ausländischen Schule, mit
italienischer Übersetzung, deren Übereinstimmung mit dem
ausländischen Text von der Botschaft oder einem Konsulat
bescheinigt ist;
- Erklärung eines italienischen
Konsulats, mit der die Entsprechung der im Ausland besuchten
Klasse mit der italienischen Klasse bestätigt wird.
Das
Lehrerkollegium entscheidet fallweise darüber, in welche Klasse
der Schüler eingestuft wird; dabei werden die Vorkenntnisse in
sämtlichen Fächern, die Voraussetzung für die Einstufung in
die jeweilige Klasse sind, berücksichtigt. Die Vorkenntnisse
können mit einer Prüfung überprüft werden.