Die Auswanderung in ein
anderes Land hat Auswirkungen auch auf die Position der
Auswanderer, ihrer Familienmitglieder und ihrer Nachkommen
gegenüber der Staatsangehörigkeit. Oft entstehen Probleme, vor
allem im Falle einer Rückkehr in das Ursprungsland.
Für die Trentiner und ihre
Nachkommen (aber auch für die Nachkommen von Auswanderern aus
anderen Gebieten, die heute zu Italien gehören und früher Teil
Österreich-Ungarns waren: die Provinzen Bozen, Görz und Triest,
Teil der Provinz Udine sowie einige Gemeinden der Provinzen
Belluno und Vicenza) ist die Situation noch komplizierter, denn
es gilt hier zu unterscheiden zwischen denjenigen, die vor dem
16. Juli 1920 ausgewandert sind, und denjenigen, die nach diesem
Termin ihre Heimat verlassen haben. Am 16. Juli 1920 trat der
nach dem ersten Weltkrieg in Saint-Germain (Frankreich) zwischen
Italien und Österreich geschlossene Friedensvertrag in Kraft.
Wir liefern im folgenden
einige allgemeine Informationen, die wir für Italiener und
insbesondere für Trentiner im Ausland für relevant halten.
Diese Informationen decken
nicht sämtliche Fälle ab, die bei einer so komplexen Thematik
wie die der Staatsangehörigkeit auftreten können. Nur das
zuständige italienische Konsulat oder die betroffene Gemeinde
in Italien können zuverlässige Informationen zu Einzelfällen
liefern.
Diese Information über die
Staatsangehörigkeit ergänzt und ersetzt die nur in
italienischer Sprache in der Zeitschrift TRENTINO EMIGRAZIONE
Nr. 24 vom Juni 2002 veröffentlichte Information.
Jeder darf diese Information verwenden, auch
zur Veröffentlichung in anderen Informationsblättern. In einem
solchen Fall bitten wir um Angabe der Quelle.