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Wir bestätigen deshalb die
Bereitschaft des Auswanderungsamtes der Provinz, bei den
Nachforschungen zu helfen. Dies ist vor allem dank der
Vereinbarung mit dem Archiv der Diözese Trient möglich, wo auf
Mikrofilm die erhaltenen Register sämtlicher Pfarreien der
Provinz einsehbar sind (leider sind einige Verzeichnisse im
Krieg, bei Bränden oder bei Überschwemmungen verloren gegangen).
Damit die Suche Erfolgschancen hat, muss man unbedingt den
Familien- und den/die Vornamen des Vorfahren kennen (viele
Familiennamen stammen typischerweise aus bestimmten Ortschaften
und Tälern, und die Experten können manchmal auch nur anhand
von Familien- und Vornamen den Geburtsort und das Geburtsdatum
ausfindig machen). Sicherer ist die Suche natürlich, wenn auch
das Geburtsdatum oder zumindest das ungefähre Geburtsjahr
angegeben wird. Ist auch der Geburtsort bekannt, so ist die
Suche absolut sicher (es sei denn, die entsprechenden Register
sind verloren gegangen!), und das Amt kann die Geburtsurkunde
direkt bei der zuständigen Gemeinde oder Pfarrei beantragen.
In diesem
Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass im Trentino die
Pfarrer gleichzeitig Standesbeamte für sämtliche Urkunden bis
zum 31.12.1923 sind, während ab 1924 auch in unserer Provinz,
wie im restlichen Italien, diese Zuständigkeiten auf die
Gemeinden übertragen wurden.
Wir wissen, dass einige
Konsulate von Pfarrern ausgestellte Urkunden nur dann anerkennen,
wenn die Unterschrift von der bischöflichen Kurie und vom
Regierungskommissariat beglaubigt wurde. Wir haben keine
gesetzlichen oder bestimmungsrechtlichen Hinweise gefunden, die
eine solche Legalisierung ausdrücklich vorsehen. Zur
Information der Konsulate erklären wir deshalb:
q dass es bis zum 31.12.1923
im Gebiet der heutigen Provinz Trient, das damals zu
Österreich-Ungarn gehörte, keine kommunalen
Einwohnermeldeämter und Standesämter gab;
q dass
die Aufgaben der Standesbeamten – einschließlich
Registrierung von Geburtsurkunden, Trauscheinen und
Totenscheinen – in jeder Hinsicht von den für die jeweiligen
Gemeinden zuständigen Pfarrern wahrgenommen wurden. Heute noch
erfüllen die Pfarrer diese Funktionen für Urkunden bis zum
genannten Datum;
q dass deshalb eine
Personenstandsurkunde, bezogen auf den Zeitraum bis 31.12.1923,
die von einem Pfarrer der Provinz ausgestellt ist, denselben
Stellenwert hat wie Urkunden, die nach diesem Datum von einem
kommunalen Standesbeamten ausgestellt sind, und somit, für die
Vorlage bei einer italienischen Behörde, keine Legalisierung
benötigt;
q dass die Pfarrer jedoch
niemals Einwohnermelderegister geführt haben. Es
ist deshalb heute nicht möglich, weder bei den Gemeinden, noch
bei den Pfarreien, Wohnsitzbescheinigungen bis zum 31.12. 1923
zu bekommen.
Wir weisen außerdem
darauf hin, dass es oft in einem und demselben Ort Fälle von
Namensgleichheit gegeben hat und noch immer gibt. Um in einem
solchen Fall mit Sicherheit festzulegen, wer der ausgewanderte
Vorfahre war, braucht man auch den Vornamen des Vaters sowie den
Vor- und Familiennamen der Mutter des Vorfahren.
Hierzu ein
Beispiel:
Der Familienname Libardi ist
in der Gemeinde Levico Terme weit verbreitet. Es kann deshalb
vorkommen, dass im Zeitraum von einigen Jahren mehrere Libardi
Francesco geboren wurden. Wie kann man also in einem solchen
Fall festlegen, welcher Libardi Francesco der Urgroßvater von
Libardi Ariel ist, der heute in Argentinien lebt und die
Anerkennung der italienischen Staatsangehörigkeit beantragen
will? Das ist nur möglich, wenn man von
dem bewussten Libardi Francesco
auch die Namen von Vater und Mutter kennt.
Und noch eine
Empfehlung: Wie bereits gesagt, wissen wir, dass viele Personen
sich nicht an die genauen Daten ihres aus dem Trentino
ausgewanderten Vorfahren erinnern, ja manchmal nicht einmal
dessen Namen kennen. In diesem Fall fängt man die Suche am
besten bei der eigenen Geburtsurkunde an (die auf jeden Fall
für den Antrag auf Anerkennung des Staatsangehörigkeit
notwendig ist); von der eigenen Geburtsurkunde kommt man
problemlos zu der des Vaters, von dieser zu der des Großvaters
usw. Da auf jeder Geburtsurkunde auch der Vater und die Mutter
angegeben sind, lässt sich somit die Verwandtschaft bis zu dem
ausgewanderten Vorfahren zurückverfolgen.
Um die Sucharbeit der
verschiedenen Anlaufstellen (Auswanderungsamt der Provinz,
Pfarreien, Gemeinden, bischöfliche Kurie, Verbände trentiner
Auswanderer usw.) nicht zu vermehren und um Verwirrungen zu
vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich
nicht gleichzeitig an mehrere Stellen zu wenden. Suchen Sie eine
aus und wenden Sie sich mit Fragen und eventuellen Anmahnungen
immer an dieselbe Stelle.
HIER DIE ADRESSE
DES AUSWANDERUNGSAMTES:
Servizio
Emigrazione e Relazioni esterne
Settore Emigrazione
Via Romagnosi, 9 ; 38100 TRENTO
Tel.: 0039. 0461. 495469 / 495470
Fax: 0039. 0461. 495461
e-mail: serv.emigr-sol.int@provincia.tn.it
An diese Stelle
können sich ausländische Staatsbürger italienischen Ursprungs
wenden, die innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Einreise nach
Italien eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen. Das
Zentrum kann für sie einen Termin beim Ausländeramt der
Polizeipräfektur von Trient vereinbaren.
CINFORMI (Centro
Informazioni Immigrati – Informationszentrum für Immigranten)
Via V. Zambra, 11 ; 38100 TRENTO ; Tel. 0461/820370
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