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  PROVINCIA AUTONOMA DI TRENTO  - Servizio Emigrazione e Solidarietà internazionale
  Guida pratica per i trentini all'estero
 







 

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VIELE NACHKOMMEN VOR LANGER ZEIT AUSGEWANDERTER TRENTINER KENNEN VIELLEICHT DIE DATEN IHRES AUSGEWANDERTEN VORFAHREN NICHT GENAU

 

Wir bestätigen deshalb die Bereitschaft des Auswanderungsamtes der Provinz, bei den Nachforschungen zu helfen. Dies ist vor allem dank der Vereinbarung mit dem Archiv der Diözese Trient möglich, wo auf Mikrofilm die erhaltenen Register sämtlicher Pfarreien der Provinz einsehbar sind (leider sind einige Verzeichnisse im Krieg, bei Bränden oder bei Überschwemmungen verloren gegangen). Damit die Suche Erfolgschancen hat, muss man unbedingt den Familien- und den/die Vornamen des Vorfahren kennen (viele Familiennamen stammen typischerweise aus bestimmten Ortschaften und Tälern, und die Experten können manchmal auch nur anhand von Familien- und Vornamen den Geburtsort und das Geburtsdatum ausfindig machen). Sicherer ist die Suche natürlich, wenn auch das Geburtsdatum oder zumindest das ungefähre Geburtsjahr angegeben wird. Ist auch der Geburtsort bekannt, so ist die Suche absolut sicher (es sei denn, die entsprechenden Register sind verloren gegangen!), und das Amt kann die Geburtsurkunde direkt bei der zuständigen Gemeinde oder Pfarrei beantragen.

 

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass im Trentino die Pfarrer gleichzeitig Standesbeamte für sämtliche Urkunden bis zum 31.12.1923 sind, während ab 1924 auch in unserer Provinz, wie im restlichen Italien, diese Zuständigkeiten auf die Gemeinden übertragen wurden.

 

Wir wissen, dass einige Konsulate von Pfarrern ausgestellte Urkunden nur dann anerkennen, wenn die Unterschrift von der bischöflichen Kurie und vom Regierungskommissariat beglaubigt wurde. Wir haben keine gesetzlichen oder bestimmungsrechtlichen Hinweise gefunden, die eine solche Legalisierung ausdrücklich vorsehen. Zur Information der Konsulate erklären wir deshalb:

q dass es bis zum 31.12.1923 im Gebiet der heutigen Provinz Trient, das damals zu Österreich-Ungarn gehörte, keine kommunalen Einwohnermeldeämter und Standesämter gab;

q dass die Aufgaben der Standesbeamten – einschließlich Registrierung von Geburtsurkunden, Trauscheinen und Totenscheinen – in jeder Hinsicht von den für die jeweiligen Gemeinden zuständigen Pfarrern wahrgenommen wurden. Heute noch erfüllen die Pfarrer diese Funktionen für Urkunden bis zum genannten Datum;

q dass deshalb eine Personenstandsurkunde, bezogen auf den Zeitraum bis 31.12.1923, die von einem Pfarrer der Provinz ausgestellt ist, denselben Stellenwert hat wie Urkunden, die nach diesem Datum von einem kommunalen Standesbeamten ausgestellt sind, und somit, für die Vorlage bei einer italienischen Behörde, keine Legalisierung benötigt;

q dass die Pfarrer jedoch niemals Einwohnermelderegister geführt haben. Es ist deshalb heute nicht möglich, weder bei den Gemeinden, noch bei den Pfarreien, Wohnsitzbescheinigungen bis zum 31.12. 1923 zu bekommen.

 

Wir weisen außerdem darauf hin, dass es oft in einem und demselben Ort Fälle von Namensgleichheit gegeben hat und noch immer gibt. Um in einem solchen Fall mit Sicherheit festzulegen, wer der ausgewanderte Vorfahre war, braucht man auch den Vornamen des Vaters sowie den Vor- und Familiennamen der Mutter des Vorfahren.

Hierzu ein Beispiel:

Der Familienname Libardi ist in der Gemeinde Levico Terme weit verbreitet. Es kann deshalb vorkommen, dass im Zeitraum von einigen Jahren mehrere Libardi Francesco geboren wurden. Wie kann man also in einem solchen Fall festlegen, welcher Libardi Francesco der Urgroßvater von Libardi Ariel ist, der heute in Argentinien lebt und die Anerkennung der italienischen Staatsangehörigkeit beantragen will? Das ist nur möglich, wenn man von dem bewussten Libardi Francesco auch die Namen von Vater und Mutter kennt.

 

Und noch eine Empfehlung: Wie bereits gesagt, wissen wir, dass viele Personen sich nicht an die genauen Daten ihres aus dem Trentino ausgewanderten Vorfahren erinnern, ja manchmal nicht einmal dessen Namen kennen. In diesem Fall fängt man die Suche am besten bei der eigenen Geburtsurkunde an (die auf jeden Fall für den Antrag auf Anerkennung des Staatsangehörigkeit notwendig ist); von der eigenen Geburtsurkunde kommt man problemlos zu der des Vaters, von dieser zu der des Großvaters usw. Da auf jeder Geburtsurkunde auch der Vater und die Mutter angegeben sind, lässt sich somit die Verwandtschaft bis zu dem ausgewanderten Vorfahren zurückverfolgen.

 

Um die Sucharbeit der verschiedenen Anlaufstellen (Auswanderungsamt der Provinz, Pfarreien, Gemeinden, bischöfliche Kurie, Verbände trentiner Auswanderer usw.) nicht zu vermehren und um Verwirrungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich nicht gleichzeitig an mehrere Stellen zu wenden. Suchen Sie eine aus und wenden Sie sich mit Fragen und eventuellen Anmahnungen immer an dieselbe Stelle.

HIER DIE ADRESSE DES AUSWANDERUNGSAMTES:

Servizio Emigrazione e Relazioni esterne
Settore Emigrazione
Via Romagnosi, 9 ; 38100 TRENTO
Tel.: 0039. 0461. 495469 / 495470
Fax: 0039. 0461. 495461
e-mail: serv.emigr-sol.int@provincia.tn.it

 

 

An diese Stelle können sich ausländische Staatsbürger italienischen Ursprungs wenden, die innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Einreise nach Italien eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen. Das Zentrum kann für sie einen Termin beim Ausländeramt der Polizeipräfektur von Trient vereinbaren.

CINFORMI (Centro Informazioni Immigrati – Informationszentrum für Immigranten)
Via V. Zambra, 11 ; 38100 TRENTO ; Tel. 0461/820370

 

 

 

 

 

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